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Über mich

Dana Kaspar - psychologische Psychotherapeutin

Ich bin der festen Überzeugung, dass Veränderung möglich ist. Es ist mir ein Anliegen, Ihnen mit Empathie und Klarheit eine neue Sichtweise auf Ihre Herausforderungen zu ermöglichen.

Portrait Dana Kaspar

Menschen in ihren inneren Welten zu begegnen, hat mich schon früh fasziniert. Mich interessierte nicht nur, was jemand erzählt, sondern auch das, was zwischen den Worten mitschwingt – Gefühle, unausgesprochene Bedürfnisse, innere Konflikte. Diese feine Wahrnehmung prägt bis heute meine therapeutische Arbeit.

Mein beruflicher Weg war kein geradliniger. Über den zweiten Bildungsweg erlangte ich mein Abitur und konnte anschließend Psychologie studieren.

Parallel dazu sammelte ich vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen psychologischen Arbeitsfeldern.

Jede Station hat meinen Blick auf Menschen vertieft und mich in meiner Haltung bestärkt: dass Veränderung möglich ist, wenn man gesehen, verstanden und ernst genommen wird.

Im Jahr 2025 habe ich meine Approbation als Psychotherapeutin erlangt und erfülle mir nun den Wunsch einer eigenen Privatpraxis. Hier möchte ich einen geschützten Raum anbieten, in dem Belastendes ausgesprochen, eingeordnet und gemeinsam bearbeitet werden kann – in einem Tempo, das zu Ihnen passt.

Mir ist wichtig, gemeinsam Strukturen zu entwickeln, die entlasten, Zusammenhänge verständlich zu machen und einen sicheren Rahmen zu schaffen – insbesondere bei Trauma und Zwang. Bei ADHS und Autismus lege ich großen Wert auf eine ressourcenorientierte, neurodiversitätsfreundliche Haltung: nicht „reparieren“, sondern verstehen, annehmen und individuelle Wege finden.

Ich arbeite mit normalhörenden sowie mit gehörlosen, tauben und schwerhörigen Menschen. Psychotherapie ist in Lautsprache oder in Deutscher Gebärdensprache (DGS) möglich. Mir ist wichtig, dass therapeutische Gespräche direkt, authentisch und ohne Umwege stattfinden können – mit Respekt für individuelle Lebensrealitäten und kulturelle Erfahrungen.

Meine Arbeit ist geprägt von Empathie, Klarheit und echtem Interesse am Menschen. Ich begegne Ihnen auf Augenhöhe und begleite Sie dabei, neue Perspektiven zu entwickeln, innere Ressourcen zu entdecken und Ihren eigenen Weg zu gehen.

Ausbildung

  • Hauptschule

    Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

    2003

  • Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, Schwerpunkt Erziehungswissenschaften

    Rheinisch Westfälisches Berufskolleg Essen

    2003 - 2008

  • Bachelor of Science, Psychologie

    Friedrich-Wilhelms Universität Bonn

    2008 - 2012

  • Master of Arts, Rehabilitationswissenschaften mit den Schwerpunkten Jugend und Soziale Arbeit & Rehabilitation von hörgeminderten Menschen

    Universität zu Köln

    2012 - 2014

  • Master of Science, Klinische Psychologie

    Bergische Universität Wuppertal

    2018 - 2020

  • Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin

    Institut für Kognitive Verhaltenstherapie (IKVT) Wiesbaden

    2020 - 2025

Tätigkeiten

  • Psychologin in der Psychologischen Beratungsstelle für gehörlose Arbeitnehmer*innen

    Integrationsfachdienst Köln

    2014 - 2020

  • Bezugstherapeutin mit Schwerpunkt Tinnitus

    Mittelrheinklinik Bad Salzig

    2020 - 2023

  • Ausbildungsassistenz in der psychotherapeutischen Kassenpraxis (Schwerpunkt Verhaltenstherapie)

    Dipl.-Psych. Helmut Dillmann, Wiesbaden

    2023 - 2024

  • Elternzeit

    2024 - 2025

  • Gründung meiner eigenen Privatpraxis

    Mülheim-Kärlich

    2026

Unterschiede der verschiedenen psychologischen Berufe

Vielen Menschen sind die Unterschiede zwischen verschiedenen Berufszweigen in der Psychologie / Psychotherapie nicht klar. 

Ich bin psychologische Psychotherapeutin und habe eine umfassende Ausbildung. So können Sie sicher sein, dass Sie qualifiziert behandelt werden.

    • hat ein 5-jähriges Studium in Psychologie absolviert und den Master gemacht
    • daran anschließend wurde eine 5-jährige Ausbildung in einem Richtlinienverfahren absolviert
    • es wurde ein Staatsexamen bestanden und die Approbation erlangt
    • es darf die geschützte Berufsbezeichnung “Psychotherapeut” verwendet werden
    • Die Psychotherapeutin darf mit den Krankenversicherungen abrechnen, Diagnosen stellen und behandeln, Verordnungen ausstellen (Ergotherapie, Soziotherapie, DiGA-Apps) und in ein Krankenhaus einweisen.
    • Sie darf keine Medikamente ausstellen und keine körperlichen Untersuchungen durchführen.
    • Sie hat Medizin studiert
    • benötigt die Zusatzqualifikation in Psychotherapie in Form einer 2-3jährigen Weiterbildung
    • muss eine Facharztausbildung erworben haben
    • und bei einem Kassensitz in Psychotherapie arbeitet sie ausschließlich oder überwiegend psychotherapeutisch.
    • Ist eine Ärztin, die nach ihrem Medizinstudium eine Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie absolviert hat.
    • Sie behandelt psychische Erkrankungen, bei denen medikamentöse Behandlung eine wichtige Rolle spielen
    • Die Psychologin hat in der Regel Psychologie mit unterschiedlichen Schwerpunkten studiert und hier einen Abschluss erworben. Zum Beispiel Klinische Psychologie, Rechtspsychologie, Wirtschaftspsychologie etc.
    • Die Psychologin darf in Kliniken tätig sein
    • Sie hat keine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin absolviert.
    • Sie darf deshalb keine Psychotherapie anbieten, keine Diagnosen stellen und sie darf auch nicht mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abrechnen.
    • Die Psychologin darf nur Beraterleistungen anbieten.
    • Die Person berät nur Menschen, die nicht krank sind, sondern eine Krise durchleben, in Schwierigkeiten stecken oder sich in einer schwierigen Lebensphase befinden.
    • es gibt keine geregelte Ausbildung
    • Die Heilerlaubnis kann erlangt werden, ohne ein psychotherapeutisches Verfahren erlernt zu haben.
    • Die Heilpraktikerin hat in der Regel nicht Psychologie studiert. Sie kann auch einen Hauptschulabschluss haben.
    • Die Heilpraktikerin darf nicht mit den Krankenversicherungen abrechnen, keine Medikamente verschreiben, keine körperlichen Untersuchungen durchführen und hat keinen Schwerpunkt in einem der vier Richtlinienverfahren gelernt.
    • Die Heilpraktikerin darf die Berufsbezeichnung “Psychotherapie” nicht führen.