Preise
So rechne ich meine Leistungen ab.
Sie schließen einen Behandlungsvertrag mit mir ab. Das heißt, ich schreibe Ihnen eine Rechnung. Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Mehr Informationen zu den Gebühren für Psychotherapie
GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)
Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Behandlungsvertrag mit mir als Ihre Psychotherapeutin abschließen. Das bedeutet, dass ich Ihnen das Honorar für die erbrachten Leistungen in Rechnung stelle. Sie wiederum haben einen Vertrag mit Ihrem Kostenträger abgeschlossen. In diesem Vertrag wird geregelt, welche Leistungen Ihnen der Kostenträger erstattet und dort ist auch geregelt, unter welchen Bedingungen das geschieht.
Bitte treten Sie vor Beginn der Therapie mit Ihrem Kostenträger in Kontakt oder schauen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. Zur Klärung der Vertragsmodalitäten können Sie die Checkliste (Link) nutzen. Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
AbrechnungSo wird abgerechnet
Alle Informationen über die verschiedenen Versicherungen und deren Abrechnung finden Sie hier.
Gesetzliche Versicherung
Ich betreibe eine Privatpraxis und besitze somit keinen Kassensitz. Ohne Kassensitz darf ich nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Daher muss ich Sie als gesetzlich versicherte Person im Rahmen eines sogenannten “Kostenerstattungsverfahrens” behandeln.
Sie haben Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung. Wenn Sie nachweisen können, dass kein Psychotherapeut mit einem Kassensitz Sie zeitnah innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (< 3 Monate) behandeln kann, können Sie zu mir in die Behandlung kommen und einen Kostenerstattungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Fragen Sie gerne bei Ihrer Kasse nach, welche Unterlagen benötigt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wie läuft das genau? Wir führen auf Wunsch ein Erstgespräch (das müssen Sie selbst zahlen, GOP Ziff. 812a-S = 134€). Danach stellen wir den Antrag – zunächst für die Probatorik – für die Krankenkasse zusammen. Ich helfe Ihnen gerne dabei. Wenn die Krankenkasse die Probatorik genehmigt, können wir 4-5 Gespräche führen. Währenddessen wird der nächste Antrag auf Kurzzeittherapie (in der Regel in Form einer Kombinationsbehandlung) gestellt. Auch hier helfe ich Ihnen bei Bedarf.
Wenn Ihre Krankenkasse den Antrag genehmigt, werden die Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Sollte die Krankenversicherung jedoch die neue GOP mit den Analogziffern nicht vollständig übernehmen, müssen Sie für die entstandene Differenz selbst aufkommen.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel (anteilig) die Kosten für die Psychotherapie. Auch die Kosten für die Gruppenpsychotherapie können durch Ihre PKV übernommen werden.
Eine Antragstellung auf Kostenübernahme wird normalerweise nach den ersten sechs bis acht Sitzungen, der Probatorik, notwendig. In seltenen Fällen wird von der privaten Krankenversicherung eine ambulante Psychotherapie zugunsten eines günstigeren Tarifs vertraglich ausgeschlossen.
Bitte informieren Sie sich deshalb bei Ihrer Versicherung über die genaueren Konditionen.
Beihilfe
In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie, wenn eine ordnungsgemäße Antragstellung erfolgt ist.
Hier gilt, wie oben auch: bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über Ihre individuellen Bedingungen der Kostenübernahme und fordern Sie die notwendigen Antragsunterlagen rechtzeitig an.
Heilfürsorge der Polizei / der Bundeswehr
Wenn Sie Soldat oder Soldatin sind und bei der freien Heilfürsorge versichert sind, dann können Sie normalerweise problemlos eine Psychotherapie starten. Hierfür müssen Sie zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck “Kostenübernahmeerklärung Bw-2218” (ehemals SanBw/0218) mitbringen. Dieser wird von Ihrem Truppenarzt/Ihrer Truppenärztin ausgestellt.
Seit 2018 können Bundespolizistinnen und -polizisten Psychotherapie auch in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Die Bundespolizei übernimmt sämtliche Kosten für eine ambulante Richtlinientherapie. Die Therapie beginnt immer mit einer unverbindlichen psychotherapeutischen Sprechstunde. Abgerechnet wird über die Heilfürsorgestelle Sankt Augustin.
Selbstzahler
Sie können natürlich auch als Selbstzahler:in in meine Praxis kommen. Ich rechne auch hier nach GOP ab.
Therapiekosten, die nicht von den Kassen übernommen werden, gelten steuerlich als “außergewöhnliche Belastungen”. Diese sind von der Steuer absetzbar.
